01.02.02.10 (Baden-Württemberg) Prüfen von Lieferantenrechnungen (Rechnungsprüfer/-in 2)
- Laufende Nr
- 7
- SYS_1
- 01
- SYS_2
- 01.02
- SYS_3
- 01.01.02
- SYS_4
- 01.02.02.10
- ORGEINHEIT
- Rechnungsverwaltung
- UNB
- Finanz- und Rechnungswesen
- AUFGFAM
- Rechnungsprüfung
- ERAAA
- Prüfen von Lieferantenrechnungen (Rechnungsprüfer/-in 2)
- Tarifgebiet
- Baden-Württemberg
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- 8
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Prüfen von Warenrechnungen
Aufgrund von Unterlagen der Materialwirtschaft (z. B. Einkaufsabschlüsse, Dispositionslisten, Preislisten, Katalogen, Bestellungen) Lieferantenrechnungen zu Warensendungen auf Berechtigung und ordnungsgemäße Abrechnung systemunterstützt prüfen. Differenzen klären, gutschreiben bzw. belasten; bei Auffälligkeiten ggf. Entscheidung durch Leitung herbeiführen. Beiladungen überwachen, Bestände abstimmen. Manuell Rechnungen nach Preis, Menge, Ausführung, Verpackungs- und Frachtanteil anhand von Abschlüssen, Preislisten, Bestellungen, Lieferscheinen, Frachtbriefen etc. prüfen. Zu- und Abschläge, Rabatte, Gültigkeitszeiträume, Mehrwertsteuer etc. beachten. Ggf. Prüfungsunterlagen anfordern. Geprüfte Rechnungen nach fachlicher Anerkennung zur
Zahlung freigeben, Skontoverluste bzw. Verzugszinsen vermeiden.
Prüfen von Fremdleis- tungsabrechnungen
Fremdleistungsabrechnungen (z. B. für handwerkliche Leistungen / Wartungsarbeiten entsprechend Aufwand) anhand der Prüfungsunterlagen des Einkaufs und der technischen Unterlagen der Fachbereiche (z. B. Leistungsverzeichnisse, Rapporte, Aufmaße) prüfen. Leistungsumfang und Lohnsätze kontrollieren unter Berücksichtigung von z. B. Bundes-montagetarif, vertraglicher Konditionen, Mehrwertsteuerverordnung. Berechnete Lohnsätze vergleichen, Zuschläge auf Richtigkeit prüfen (z. B. für Rüstzeiten,
Auslösung, Trennungsentschädigung).
Ggf. Berechtigung von Materialkosten anhand der Bezugsscheine feststellen. Differenzen klären, gutschreiben bzw. belasten; bei Auffälligkeiten ggf. Entscheidung durch Leitung herbeiführen. Bei Jahresabschlüssen rückstellungspflichtige Summen anhand der Vorgaben des Bilanzbereiches ermitteln.
BBG
| Stufe | Punkte | |
|---|---|---|
| Wissen und Können A Anlernen | - | - |
| B Ausbildung Die Kenntnisse über Aufgaben, Funktionen und Zusammenwirken von kaufmännischen und Verwaltungsfunktionen im Unternehmen sowie die Prüfung von Rechnungen erfordern in der Regel eine 3-jährige Berufsausbildung als Industriekauffrau/-mann. | B2 | 13 |
| E Erfahrung Die Kenntnisse über die betriebsspezifischen Richtlinien zur Freigabe von Zahlungen, die Prüfung von Fremdleistungsabrechnungen anhand differenzierter Regelwerke (z. B. Tarife, Verordnungen) erfordern eine 1- bis 2-jährige Erfahrung. | E2 | 3 |
| D Denken Die Prüfung der Rechnungspositionen unter Beachtung der jeweils gültigen Bestimmungen und Vorgaben erfordert die Anwendung standardisierter Lösungswege. | D2 | 3 |
| H Handlungsspielraum / Verantwortung Die Klärung von Differenzen sowie die Verantwortung für die Freigabe von Zahlungen (z. B. Gutschriften, Belastungen) in einem vorgegebenen Rahmen erfordern Handlungsspielraum bei einzelnen Teilaufgaben. | H3 | 5 |
| K Kommunikation | Die Klärung der Differenzen erfordert die Abstimmung in routinemäßigen Einzelfragen. K2 | 3 |
| F Mitarbeiterführung | Keine - | - |
| Summe Punkte | 27 |